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Wechsel der Steuerklasse

Wechsel der Steuerklasse: Warum und Wie du es tun solltest

Ein Blick in den Steuerdschungel kann einem leicht den Kopf verdrehen. Besonders dann, wenn wir über den Wechsel der Steuerklasse reden. Doch keine Sorge, wir machen das Ganze heute mal ganz gemütlich und klären auf, wann, warum, und wie man die Steuerklasse wechselt. Mach’s dir bequem, schnapp dir ‘nen Kaffee, und los geht’s!

Was ist eine Steuerklasse überhaupt?

Bevor wir zum Wechsel der Steuerklasse kommen, müssen wir erstmal die Basics klären. Steuerklassen sind Kategorien, in die Arbeitnehmer in Deutschland eingeteilt werden, um die Höhe der Lohnsteuer zu ermitteln. Das klingt jetzt erstmal dröge, aber stell dir vor, du und deine Steuerklasse seid wie Partner beim Tanzen. Solange ihr gut harmoniert, geht’s prima. Passt ihr nicht zueinander, kannst du dir leicht auf die Füße treten. Also, welche Steuerklassen gibt es überhaupt?

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, verwitwete oder dauernd getrennt Lebende.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende.
  • Steuerklasse III: Verheiratete, die beide unterschiedliche Verdienste haben. Einer nimmt Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit gleich hohem Einkommen.
  • Steuerklasse V: Der Partner zu Steuerklasse III.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Jobs.

Warum solltest du die Steuerklasse wechseln?

Nun fragst du dich sicherlich, warum du überhaupt deine Steuerklasse wechseln solltest. Es gibt zahlreiche Gründe:

  • Heirat: Wenn du den Bund fürs Leben schließt, könnt ihr als Ehepaar von den Steuerklassen III/V oder IV/IV profitieren.
  • Scheidung: Leider hält nicht jede Ehe ewig. Nach einer Scheidung sollte man wieder in die Steuerklasse I wechseln.
  • Geburt eines Kindes: Alleinerziehende können dann in Steuerklasse II wechseln, was steuerliche Vergünstigungen bringt.
  • Einkommensveränderungen: Verdient einer von euch plötzlich deutlich mehr oder weniger, kann ein Wechsel sinnvoll sein, um das maximal mögliche Nettoeinkommen zu erzielen.

Wie wechselt man die Steuerklasse?

Der Wechsel der Steuerklasse klingt komplizierter als er ist. Doch keine Bange, das kriegen wir schon hin:

  1. Formular besorgen: Zunächst benötigst du das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten, welches du online bei Elster findest.
  2. Formular ausfüllen: Hier trägst du alle relevanten Daten ein, wie Steuer-Identifikationsnummer, Name, Adresse und natürlich die gewünschte Steuerklasse.
  3. Unterschrift beider Eheleute: Bei Ehepaaren müssen beide Partner unterschreiben.
  4. Abgabe beim Finanzamt: Anschließend gebe das Formular persönlich beim Finanzamt ab oder schicke es per Post hin.
  5. Bestätigung abwarten: Das Finanzamt prüft deinen Antrag und bestätigt den Wechsel schriftlich.

Et voilà! Danach sollte deiner neuen Steuerklasse nichts mehr im Wege stehen.

Tipps und Tricks

Hier noch ein paar kleine Kniffe, die dir eventuell weiterhelfen könnten:

  • Planen: Den Wechsel solltest du gut planen. Am besten ist es, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, besonders wenn es um große Einkommensunterschiede geht.
  • Frühzeitig umdenken: Manchmal ändern sich die Lebensumstände schneller als erwartet, zum Beispiel durch ein neues Jobangebot oder eine überraschende Hochzeit. Denke immer daran, frühzeitig zu handeln.
  • Immer informieren: Halte dich über aktuelle steuerliche Veränderungen auf dem Laufenden. Gesetze können sich ändern und damit auch die Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels.

Die Auswirkungen des Wechsels

Klar, der Wechsel der Steuerklasse beeinflusst dein Nettogehalt und somit deinen Kontostand. Aber es gibt auch andere Dinge, die du beachten solltest:

  • Steuervorauszahlungen: Der Wechsel kann deine monatlichen Steuervorauszahlungen verändern. Das kann positiv wie negativ sein.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Beide Posten werden durch die Steuerklasse beeinflusst.
  • Unterstützungsleistungen: Manchmal kann es Einflüsse auf ggf. erhaltene Unterstützung wie Arbeitslosengeld II geben.

Es lohnt sich also, alle Aspekte zu bedenken, bevor du den Wechsel anstößt.

Steuerklasse im Auslandsjob

Arbeitest du im Ausland oder spielst mit dem Gedanken? Dann solltest du wissen, dass auch hier die Steuerklasse eine Rolle spielt. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann einen Einfluss auf deine Steuerlast haben, und je nachdem, wie sich deine Einkommenssituation verändert, ist ein Steuerklassenwechsel eventuell sinnvoll.

Fazit

So, das war’s in aller Ausführlichkeit – der Wechsel der Steuerklasse kann dir sowohl eine Menge Geld sparen als auch im schlimmsten Fall kosten. Wenn du aber gut informiert bist und rechtzeitig handelst, ist es gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Also, mit etwas Mut, dem richtigen Formular und vielleicht ein paar Tipps von Fachleuten, sollte der Wechsel deiner Steuerklasse ein Kinderspiel sein.

Also, mach keine Wissenschaft draus – jetzt bist du dran!

FAQs

Was muss ich tun, wenn ich die Steuerklasse wechseln will?

Steuerklassen ändern mit Formular. Besorge dir den Antrag auf Steuerklassenwechsel entweder beim Finanzamt oder online im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Du findest den Antrag, indem du dort im Suchfenster Steuerklassen eingibst.

Wie wechsle ich die Lohnsteuerklasse?

So wechselst du die Steuerklasse: Um die Steuerklasse zu ändern, kannst du einfach auf Elster Online einen Antrag zum Steuerklassenwechsel ausfüllen. Für den Wechsel aus Steuerklasse III und V in IV und IV benötigst du auch keinerlei Nachweise.

Wer ändert die Steuerklasse, Arbeitgeber oder Finanzamt?

Änderung der Steuerklasse nur durch Finanzamt: Die Zuständigkeit für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale liegt bei den Finanzämtern. Eine Steuerklassenänderung darf nur durch das Finanzamt vorgenommen werden, ggf. im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens.

Welche Unterlagen braucht man, um die Steuerklasse zu ändern?

Für die Änderung der Steuerklasse benötigt man in der Regel folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben, falls zutreffend
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, falls zutreffend
  • Antrag zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Änderung deiner ELStAM-Daten